Definition von Schuldenkonsolidierung

Die Schuldenkonsolidierung bezeichnet eine Konsolidierungsmethode im Rahmen der Vollkonsolidierung. Dabei werden bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen verschiedenen Konzernunternehmen verrechnet. Bei der Schuldenkonsolidierung werden innerkonzernliche Schuldverhältnisse eliminiert bzw. innerkonzernliche Verbindlichkeiten und Forderungen gegeneinandern aufgerechnet. Der Begriff Schulden kann dabei auch andere finanzielle Verpflichtungen beinhalten, wie Haftungsverhältnisse, Rechnungsabgrenzungsposten, Vermögensgegenstände oder Rückstellungen.
Forderungen und Verbindlichkeiten können dann einfach gegeneinander aufgerechnet werden, wenn sie den gleichen Wert haben. Bei einer Differenz zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten muss geklärt werden, ob es sich um eine unechte Aufrechnungsdifferenz (Fehler in den Abschlüssen der Tochterunternehmen) oder um eine echte Aufrechnungsdifferenz (Forderungen und Verbindlichkeiten in den Einzelabschlüssen der Konzernunternehmen sind unterschiedlich aufgrund von Bilanzierungsunterschieden).

Die Notwendigkeit von Schuldenkonsolidierung

Konzerne werden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung als eine fiktive rechtliche Einheit abgebildet. Die Schuldenkonsolidierung ist ein wichtiger Bestandteil des Konzernabschlusses, die dafür sorgt, dass alle wesentlichen internen Beziehungen eliminiert werden. Hierfür werden die korrespondierenden Verbindlichkeits- und Forderungspositionen gegeneinander aufgerechnet. Die Schuldenkonsolidierung ist einfach, wenn Forderungen und Verbindlichkeiten übereinstimmen. Anderenfalls sind bei aufkommenden Aufrechnungsdifferenzen deren Ursachen zu ermitteln. Diese eliminierten Aufrechnungsdifferenzen müssen im darauffolgenden Jahr als Gewinn- oder Verlustvortrag erfasst werden. Eine Schuldenkonsolidierung ist auch dann notwendig, wenn eine Quotenkonsolidierung durchgeführt wird.

Definition von Schuldenkonsolidierung

Die Schuldenkonsolidierung bezeichnet eine Konsolidierungsmethode im Rahmen der Vollkonsolidierung. Dabei werden bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen verschiedenen Konzernunternehmen verrechnet. Bei der Schuldenkonsolidierung werden innerkonzernliche Schuldverhältnisse eliminiert bzw. innerkonzernliche Verbindlichkeiten und Forderungen gegeneinandern aufgerechnet. Der Begriff Schulden kann dabei auch andere finanzielle Verpflichtungen beinhalten, wie Haftungsverhältnisse, Rechnungsabgrenzungsposten, Vermögensgegenstände oder Rückstellungen.
Forderungen und Verbindlichkeiten können dann einfach gegeneinander aufgerechnet werden, wenn sie den gleichen Wert haben. Bei einer Differenz zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten muss geklärt werden, ob es sich um eine unechte Aufrechnungsdifferenz (Fehler in den Abschlüssen der Tochterunternehmen) oder um eine echte Aufrechnungsdifferenz (Forderungen und Verbindlichkeiten in den Einzelabschlüssen der Konzernunternehmen sind unterschiedlich aufgrund von Bilanzierungsunterschieden).

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